17.09.2007, 06:27:29
Das mit den Sanktionen stimmt uebrigens nicht mehr. Es besteht zwar nach wie vor Wahlpflicht, wer dieser nicht nachgeht kann nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Da der Mensch aber ein Gewohnheitstier ist, gehen natuerlich alle schoen brav waehlen.
Von der Moeglichkeit sich ins Wahlregister dieser Wohnorts eintragen zu lassen machen auch nur wenige Gebrauch. Waere ja dumm sich ein paar Urlaubstage pro Jahr entgehenzulassen. Arbeitgeber gewaehren diese nach wie vor problemlos.
Von der Moeglichkeit sich ins Wahlregister dieser Wohnorts eintragen zu lassen machen auch nur wenige Gebrauch. Waere ja dumm sich ein paar Urlaubstage pro Jahr entgehenzulassen. Arbeitgeber gewaehren diese nach wie vor problemlos.