12.09.2007, 12:25:04
Also ich habe gerade noch mal unsere Buchhaltung gefragt, die mir bestaetigte, dass die IKA erst ein Heft ausstellt wenn man 2 Monate lang versichert ist, der Arbeitgeber also eingezahlt hat. Theoretisch koennte man in diesen 2 Monaten also eigentlich nicht zu 'nem IKA Arzt gehen. Die Buchhaltung bestaetigte aber, dass es in ernsten Faellen (also wenn man z.b. in diesen 2 Monaten ins KH muss oder so) wohl moeglich ist eine Bestaetigung vom Arbeitgeben zu bekommen, dass man im Grunde 'ne KV hat, so dass die Abrechnung erfolgen kann, sobald das Heftchen da ist.
Meine Kollegin bestaetigte mir nun, dass sie ihr Heftchen bei der IKA Patission (eine der meistbesuchtesten und chaotischten auf Grund des Einwohnerzahl in dieser Gegend) gleich mitnehmen konnte. Das war im Juli, weiss nicht ob da schon viele im Urlaub waren und es deshalb so schnell ging...........
Ich konnte meins damals auf Kos in 1999 auch direkt mitnehmen.
Gruss
Esther
Meine Kollegin bestaetigte mir nun, dass sie ihr Heftchen bei der IKA Patission (eine der meistbesuchtesten und chaotischten auf Grund des Einwohnerzahl in dieser Gegend) gleich mitnehmen konnte. Das war im Juli, weiss nicht ob da schon viele im Urlaub waren und es deshalb so schnell ging...........
Ich konnte meins damals auf Kos in 1999 auch direkt mitnehmen.
Gruss
Esther