10.09.2007, 15:23:25
Chania schrieb:Aber es gibt sicher noch weitere Argumente dafür - und was spricht eigentlich dagegen?die Steuern/das Finanzamt. Die koennen sowas von verbohrt sein...
Zitat:Wer in Deutschland aus einer Wohnung auszieht, muss sich nach den melderechtlichen Bestimmungen abmelden. Ein melderechtlicher Zweitwohnsitz in Deutschland ist nur möglich, wenn sich auch der Erstwohnsitz in Deutschland befindet.Und das ist natuerlich genau das, was wir gar nicht wissen wollten.
Die Frage war: Kann man einen Wohnsitz in GR *und* in D haben? Und die Antwort lautet:
Ja, kann man, voellig wurscht, wieviele Tage man sich wo aufhaelt.
Sehr sehr viele Leute haben einen WOhnsitz in GR und in D, das ist ganz legal.
Natuerlich ist die o.a. Aussage nicht falsch. Aber bei in/auslandswohnsitz gibt es eh keine Erst-/zweitwohnsitz, sondern jedes Land behandelt ihn als Erstwohnsitz [was solange egal ist, wie sie nicht mit Steuren kommen]
Aber der Fehler liegt im Kleingedruckten:
Wenn cih aus der Wohnung gar nicht offiziell ausziehe, brauche ich mich auch nicht abmelden.
So glaubts mir doch bitte endlich. Ihr duerft mich immer sonst gerne fuer einen nichtsahnenden Schwafler halten - aber damit kenne ich mich echt so langsam aus ...
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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-Wally-
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