10.09.2007, 13:51:31
Tobi schrieb:Es geht *nicht* um 185 Tage und es geht auch *nicht* um Erst- oder Zweitwohnsitz.Das habe ich beim Auswärtigen Amt gefunden:
Wenn Du in GR lebst, kannst Du in D einen Wohnsitz anmelden, Egal wieviele Tage Du dort zu verbringen gedenkst. Das ist dann ein *Wohnsitz*, kein Erst- oder Zweitwohnsitz.
Erst- und Zweitwohnsitze gibt es nur innerhalb Deutschlands!
Ich lebe im Ausland, bin aber in Deutschland noch gemeldet. Muss ich mich in Deutschland abmelden?
Wer in Deutschland aus einer Wohnung auszieht, muss sich nach den melderechtlichen Bestimmungen abmelden. Ein melderechtlicher Zweitwohnsitz in Deutschland ist nur möglich, wenn sich auch der Erstwohnsitz in Deutschland befindet.
"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski