07.09.2007, 18:18:53
Tobi schrieb:Wer keine Lust/moeglichkeit hat, das in der Athener Zeitung nachzulesen:Was mich nun interessiert ist - mein PKW wurde vor 6 Jahren beschlagnahmt und ich verzichtete unter Druck (angedrohte Klage wegen Schmuggels) auf weitere Rechtsmittel - kann ich den PKW von der Republik GR also zurueckfordern nachdem das Vorgehen gesetzeswidrig war??
Der europaeische Gerichtshof hat am 7.6.2007 entschieden, dass die Beschlagnahme und Versteigerung von Kfz, die einem EU-Buerger gehoeren und sich laenger als 6 Monate in GR befinden, unrechtmaessig ist.
Verwarnt worden sind die Brueder ja schon oefter, aber jetzt haben sie's endlich schriftlich.
Das heisst, wem auch immer das passiert, der (oder dessen Anwalt) kann das Verfahren nun unter Verweis auf das Urteil C‑156/04 abkuerzen. Er sollte es aber zumindest gelesen haben:
Das Urteil im Original
Das eigentlich Urteil steht dann ganz, ganz unten.
Zu bemerken ist, dass es dabei noch um einige andere Dinge ging, in denen die griechische Regierung aber gewonnen hat; es kann also sehr gut sein, dass sie daher das Urteil in seiner Gesamtheit erstmal nicht zur Kenntnis nehmen
Kennt sich da wer aus??