02.07.2007, 07:30:59
EU-Buerger brauchen zwar keine Aufenthaltsgenehmigung mehr, muessen sich aber trotzdem registrieren lassen. Es ist nicht so, dass jeder EU Buerger ueberall per Rechtsanspruch leben darf, es gibt Ausnahmen. Wenn man eine "Gefahr fuer die Gemeinschaft" darstellt, kann der DAUER-Aufenthalt versagt werden, zB bei Seuchengefahr, bei krimineller Vorgeschichte oder wenn man der Sozialgemeinschaft finanziell zur Last fallen wuerde, weil man nicht ueber Einkommen oder Vermoegen verfuegt oder nicht ueber ausreichend Krankenversicherungsschutz.
Das gilt fuer Girechen und Spanier genauso in D wie umgekehrt hier. Nur ist das Verfahren in D sehr viel schneller und einfacher.
In jedem Fall darf sich aber jeder EU Buerger in jedem EU-Land bis zu einer Dauer von 3 Monaten aufhalten - sollte er aber waehrend dieser Zeit eine Beschaeftigung aufnehmen, muss er sich sofort die entsprechenden Papiere besorgen.
Das gilt fuer Girechen und Spanier genauso in D wie umgekehrt hier. Nur ist das Verfahren in D sehr viel schneller und einfacher.
In jedem Fall darf sich aber jeder EU Buerger in jedem EU-Land bis zu einer Dauer von 3 Monaten aufhalten - sollte er aber waehrend dieser Zeit eine Beschaeftigung aufnehmen, muss er sich sofort die entsprechenden Papiere besorgen.