04.06.2007, 09:12:28
Ok.
Der Casus Knaxus ist die Dauer der Gueltigkeit des FS. Wenn ein im Ausland erworbener FS eine laengere Gueltigkeitsdauer ausweist, als eine gleichwertige Fahrerlaubnis in GR, dann muss der auslaendische FS in einen griechischen umgewandelt werden (und dieser ist dann eben mit der entsprechenden Gueltigkeit versehen).
In GR sind Klasse B FS normalerweise bis zum 65. Lebensjahr gueltig, ich vermute, die alten in D erworbenen FS waren/sind unbegrenzt gueltig?
http://ec.europa.eu/transport/home/drivi...002_de.htm
http://www.eu-info.de/auto-fuehrerschein...chein-ewr/
Der Casus Knaxus ist die Dauer der Gueltigkeit des FS. Wenn ein im Ausland erworbener FS eine laengere Gueltigkeitsdauer ausweist, als eine gleichwertige Fahrerlaubnis in GR, dann muss der auslaendische FS in einen griechischen umgewandelt werden (und dieser ist dann eben mit der entsprechenden Gueltigkeit versehen).
In GR sind Klasse B FS normalerweise bis zum 65. Lebensjahr gueltig, ich vermute, die alten in D erworbenen FS waren/sind unbegrenzt gueltig?
http://ec.europa.eu/transport/home/drivi...002_de.htm
http://www.eu-info.de/auto-fuehrerschein...chein-ewr/