31.05.2007, 06:35:07
Naja, oder sie meinen den Nachweis der Registrierung; die 185 Tage Frist deutet jedenfalls auf einen "staendigen Aufenthalt" im jeweiligen Land hin (hier GR).
Ich bleibe dabei: aus meiner Sicht hat da beim Konsulat wer was falsch verstanden und aus einer Kann-Bestimmung eine Muss-Bestimmung gemacht. Sicherlich kann man auch auf den Seiten der EU was nachlesen zur Frage Fuehrerschein, hat wer Lust zu wuehlen?
Ich bleibe dabei: aus meiner Sicht hat da beim Konsulat wer was falsch verstanden und aus einer Kann-Bestimmung eine Muss-Bestimmung gemacht. Sicherlich kann man auch auf den Seiten der EU was nachlesen zur Frage Fuehrerschein, hat wer Lust zu wuehlen?