31.05.2007, 05:43:02
Das ganze faellt wohl in die Kategorie: man kann, aber man muss nicht. Wen es also reitet und er moechte unbedingt seinen Fuehrerschein griechisieren, folge den Anweisungen, die das KEP dazu vorgibt:
http://www.kep.gov.gr/kepportal/CitizenG...6602&lng=D
Man beachte, dass eine Aufenthaltserlaubnis noetig ist, die aelter als ein halbes Jahr (185 Tage) ist.
http://www.kep.gov.gr/kepportal/CitizenG...6602&lng=D
Man beachte, dass eine Aufenthaltserlaubnis noetig ist, die aelter als ein halbes Jahr (185 Tage) ist.