24.05.2007, 14:59:04
6 Monate ist das EFZ ab Austellungsdatum gueltig,so stehts jedenfalls auf dem das vor mir liegt.
Das es registriert werden muss ist mir klar, dass bedeutet aber nicht, dass du deshalb nicht verheiratet bist.
Wenn du den offiziellen Weg gegangen bist, ist das ja reine Formsache.
Siehe das was BerndMUC geschrieben hat.
Das es registriert werden muss ist mir klar, dass bedeutet aber nicht, dass du deshalb nicht verheiratet bist.
Wenn du den offiziellen Weg gegangen bist, ist das ja reine Formsache.
Siehe das was BerndMUC geschrieben hat.