24.05.2007, 14:24:43
Meine Frau und ich haben 2004 in GR geheiratet und damals noch in D gewohnt. Nach der Hochzeit bin ich mit der übersetzten Hochzeitsurkunde zum Einwohnermeldeamt und wir wurden als verheiratet eingetragen und auch so besteuert.
Das Einwohnermeldeamt hat uns gesagt, daß wir ein Familienbuch haben können, aber nicht müssen. Das macht dann Sinn, wenn Kinder kommen, aber vorher ist es kein Muß.
Und meines Wisen werden ausländische Hochzeiten (auch von deut. Inländern) problemlos anerkannt, wenn sie nach den Gesetzen des jeweiligen Landes durchgeführt werden. Das gilt auch für Nicht-EU-Länder als Heiratsland.
Das Einwohnermeldeamt hat uns gesagt, daß wir ein Familienbuch haben können, aber nicht müssen. Das macht dann Sinn, wenn Kinder kommen, aber vorher ist es kein Muß.
Und meines Wisen werden ausländische Hochzeiten (auch von deut. Inländern) problemlos anerkannt, wenn sie nach den Gesetzen des jeweiligen Landes durchgeführt werden. Das gilt auch für Nicht-EU-Länder als Heiratsland.