24.05.2007, 14:20:29
Daxie schrieb:@petraki: Das ist mir ein Raetsel, wie das sein kann, dass jemand nach deutschem Recht nicht verheiratet ist, wenn er/sie in GR wirklich OFFIZIELL geheiratet hat.Das ist alles so weit richtig, aber nur die beantragung eines ehefähigkeitszeugnisses reicht noch nicht aus, das in deutschland oder sonst irgendwo die hochzeit automatisch anerkannt bzw. eingetragen ist. die eheschließung ist ja mit der ausgabe des ehefähigkeitszeugnisses noch nicht vollzogen. soweit ich weiß hat dieses auch nur eine begrenzte gültigkeit (ich glaube 1 Jahr war es - kann aber auch weniger gewesen sein).
Schliesslich musst du ja auch bei der deutschen Botschaft erscheinen, Familiennamen erklaeren und EFZ beibringen, etc. etc.
In DE kann man mit griechischem Partner auch nicht einfach so mit Geburtsurkunden heiraten.
Jedenfalls wurde mir das so vom Standesamt in DE gesagt, da muss man eben fuer den griechischen Partner auch ein Ehefaehigkeitszeugnis vorlegen.
Genauso wie ich es hier vorlegen muss.
Wie man es auch in Italien und England vorlegen muss und ich schaetze einfach mal im Rest von Europa auch.
Es geht um die Pruefung, ob du Bigamist bist oder nicht.
Wir mußten nach der Eheschließung auch zum griechischen Konsulat in Deutschland und die ganzen erklärungen abgeben, die du aufgezählt hast. Aber denoch ist damit kein Familien- oder Stammbuch für meine Frau in GR angelegt worden sondern wir mußten persönlich unsere Pässe in GR vorlegen und dann wurde das Buch angelegt. bis zu dem Zeitpunkt war meine Frau noch in GR ledig. Die Eintragung erfolgte in GR aber erst einige zeit später. Die normale Frist für griechische Eheschließungen war da schon laaaaange abgelaufen.