23.05.2007, 19:30:51
maniatis schrieb:grundsätzlich muss das grundstück schon vorher bezahlt sein, steht zumindest hier in jedem vertrag als standartvormulierung !!! und wenn dann natürlich nicht in den räumlichkeiten des notars ....Nun gut ... ich kann nur sagen wie´s bei uns war .. und ich fand es nicht schlecht, denn der Notar konnte sofort die Zahlung des Kaufpreises bestätigen.
Gerade bei den sehr beliebten Bargeldgeschäfte war´s mir seeeehr recht !
Hätte ich ausserhalb des Notariats an den verkäufer gezahlt ... hätte ich Magenschmerzen gehabt.
Überweisung wäre natürlich eleganter ... lässt sich aber kaum ein Verkäufer drauf ein ... da der im Vertrag fixierte Kaufpreis in der Regel (aus steuerlichen Gründen) niedriger angesetzt ist als der tatsächlich zur Zahlung anstehende Betrag.
Gruß Uli