23.05.2007, 08:23:16
Hi !
Joo, .. habe ich auch übersehen.
Also, ... für D ist sowas nicht unüblich. Es wird im Bauträgerwesen ähnlich verfahren.
Auch der Bauträger hierzulande lässt sich mit recht weitreichenden Vollmachten ausstatten, um das Vorhaben reibungslos realsieren zu können.
Dies dient in erster Linie der Vereinfachung des Ablaufes und soll verhindern dass sich Bauherr und Bauträger eventuell gegenseitig blockieren.
Ebenso tritt der Bauherr seine Auzahlungsansprüche aus für den Bau in Anspruch genommenen Krediten an den Bauträger ab.
Der Kauf über Vollmachten, ausgestellt von den Konsulaten, ist in GR absolut üblich.
Es gibt eben unendliche viele Auslandsgriechen die ihre Angelegenheiten regeln müssen und das geschieht über diese Vollmachten - meist ausgestellt auf Verwandte oder andere Vertrauenspersonen.
Das ganze Prozedere ist aber nur so gut wie der Partner seriös ist.
Hier in D gibt es verschiedene gesetzliche Instrumente die den Bauherren sichern, komplette und absolute Sicherheit gibt es aber auch hier nicht.
Als wichtig erachte ich, dass Ihr den Vertrag genau lest und prüft.
Entscheidend ist, dass man "unterwegs" nicht überzahlt .. so ist man wenigstens ein Stück weit gesichert.
Bei Ratzenzahlungen sollte also die Höhe der jeweils fälligen Rate in etwa (auf den Cent geht das nicht) dem Wert der tatsächlich ausgeführten Arbeiten entsprechen.
Geht dem Bauträger dann die Luft aus .. ist zumindest das bis dahin eingesetzte Kapital durch den Baufortschritt gedeckt und nicht verloren.
Knackpunkt ... das Haus wäre in diesem unschönen Fall nicht fertig, man muss eine Nachfolgefirma beauftragen und hoffen, dass die Kalkulation dann noch passt. Verlangen die mehr als für die Fertigstellung bei dem alten Partner noch fällig geworden wäre ... kann es zu Engpässen in der Finanzierung kommen (wenn man mit Bankfinanzierung arbeitet).
Ein bischen sensibler ist der Grundstückankauf.
Als wir unser Grundstück angekauft haben mussten wir die Kohle direkt beim Notar an den Verkäufer abdrücken.
Das würde - übertragen auf Euren Fall - bedeuten .. der Bauträger braucht ERST das Geld und kann dann den Vertrag schliesen.
.. und genau das sollte natürlich vermieden werden !!!
Hier fehlt in GR ein ganz wichtiges Instrument welches in D den Ablauf absichert. Das ist die sog. "Eigentumsverschaffungsvormerkung" - eine grundbuchliche Vorabeintragung die den Anspruch der Käufer auf Eigentumsübergang sichert ohne dass dieser schon vollzogen ist (denn das kann einige Zeit dauern).
In D ist mit dieser Eintragung in der Regel der Kaufpreis fällig (o.k. gibt auch Ausnahmen ... würde aber jetzt zu weit führen).
Tja, ... jetzt könnte man natürlich hergehen und sagen .. o.k. - ich zahle erst wenn das Grundstück auf meinem Namen umgeschrieben ist ... das wäre natürlich klasse ... aber dann ist der Verkäufer nicht mehr gesichert :-)
Ihr habt die Umschreibung und vergesst dann, ...natürlich ganz aus Versehen, das Grundstück zu bezahlen :-) ---
Es erscheint mir unumgänglich die vertraglichen Reglungen hisichtlich des Grundstücks genau prüfen zu lassen ...am besten von einem Anwalt vor Ort ... um sicherzustellen, dass Euch die vertragtlichen Regelungen ausreichend absichern.
Im Zweifel müssen die Formulierungen so umgestellt werden, dass das Sicherugsbedürfnis erfüllt ist.
In dem Sinne ...
Gruß Uli
Joo, .. habe ich auch übersehen.
Also, ... für D ist sowas nicht unüblich. Es wird im Bauträgerwesen ähnlich verfahren.
Auch der Bauträger hierzulande lässt sich mit recht weitreichenden Vollmachten ausstatten, um das Vorhaben reibungslos realsieren zu können.
Dies dient in erster Linie der Vereinfachung des Ablaufes und soll verhindern dass sich Bauherr und Bauträger eventuell gegenseitig blockieren.
Ebenso tritt der Bauherr seine Auzahlungsansprüche aus für den Bau in Anspruch genommenen Krediten an den Bauträger ab.
Der Kauf über Vollmachten, ausgestellt von den Konsulaten, ist in GR absolut üblich.
Es gibt eben unendliche viele Auslandsgriechen die ihre Angelegenheiten regeln müssen und das geschieht über diese Vollmachten - meist ausgestellt auf Verwandte oder andere Vertrauenspersonen.
Das ganze Prozedere ist aber nur so gut wie der Partner seriös ist.
Hier in D gibt es verschiedene gesetzliche Instrumente die den Bauherren sichern, komplette und absolute Sicherheit gibt es aber auch hier nicht.
Als wichtig erachte ich, dass Ihr den Vertrag genau lest und prüft.
Entscheidend ist, dass man "unterwegs" nicht überzahlt .. so ist man wenigstens ein Stück weit gesichert.
Bei Ratzenzahlungen sollte also die Höhe der jeweils fälligen Rate in etwa (auf den Cent geht das nicht) dem Wert der tatsächlich ausgeführten Arbeiten entsprechen.
Geht dem Bauträger dann die Luft aus .. ist zumindest das bis dahin eingesetzte Kapital durch den Baufortschritt gedeckt und nicht verloren.
Knackpunkt ... das Haus wäre in diesem unschönen Fall nicht fertig, man muss eine Nachfolgefirma beauftragen und hoffen, dass die Kalkulation dann noch passt. Verlangen die mehr als für die Fertigstellung bei dem alten Partner noch fällig geworden wäre ... kann es zu Engpässen in der Finanzierung kommen (wenn man mit Bankfinanzierung arbeitet).
Ein bischen sensibler ist der Grundstückankauf.
Als wir unser Grundstück angekauft haben mussten wir die Kohle direkt beim Notar an den Verkäufer abdrücken.
Das würde - übertragen auf Euren Fall - bedeuten .. der Bauträger braucht ERST das Geld und kann dann den Vertrag schliesen.
.. und genau das sollte natürlich vermieden werden !!!
Hier fehlt in GR ein ganz wichtiges Instrument welches in D den Ablauf absichert. Das ist die sog. "Eigentumsverschaffungsvormerkung" - eine grundbuchliche Vorabeintragung die den Anspruch der Käufer auf Eigentumsübergang sichert ohne dass dieser schon vollzogen ist (denn das kann einige Zeit dauern).
In D ist mit dieser Eintragung in der Regel der Kaufpreis fällig (o.k. gibt auch Ausnahmen ... würde aber jetzt zu weit führen).
Tja, ... jetzt könnte man natürlich hergehen und sagen .. o.k. - ich zahle erst wenn das Grundstück auf meinem Namen umgeschrieben ist ... das wäre natürlich klasse ... aber dann ist der Verkäufer nicht mehr gesichert :-)
Ihr habt die Umschreibung und vergesst dann, ...natürlich ganz aus Versehen, das Grundstück zu bezahlen :-) ---
Es erscheint mir unumgänglich die vertraglichen Reglungen hisichtlich des Grundstücks genau prüfen zu lassen ...am besten von einem Anwalt vor Ort ... um sicherzustellen, dass Euch die vertragtlichen Regelungen ausreichend absichern.
Im Zweifel müssen die Formulierungen so umgestellt werden, dass das Sicherugsbedürfnis erfüllt ist.
In dem Sinne ...
Gruß Uli