01.06.2003, 12:52:54
Das ist leider gar nicht richtig! In Deutschland gilt, daß das Auto dort angemeldet sein muß, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Wenn sich dieser ändert, zum Beispiel durch Umzug, muß das Auto unverzüglich umgemeldet werden. Im Streitfalle verstehen deutsche Gerichte unter unverzüglich innerhalb von drei Werktagen. Da sind die griechischen sechs Monate doch richtig großzügig.
Petraki
Petraki