Erbschaft aus Deutschland, Wohnsitz Griechenland

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#2
Hallo,
bei einer Erbschaft richtet sich das anzuwendende Erbrecht / Erbstatut nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt. War der Erblasser mit Vermögen (auch) in Griechenland deutscher Staatsangehöriger so gilt also deutsches Erbrecht, war er griechischer Staatsangehöriger entsprechend griechisches Erbrecht. Die griechischen Gerichte haben dann bei einem deutschen Staatsangehörigen deutsches Erbrecht anzuwenden, die deutschen Gerichte griechisches Erbrecht bei einem griechischen Erblasser.
Das zitierte Doppelbesteuerungsabkommen (Übereinkommen zwischen Deutschland und Griechenland über die Besteuerung des beweglichen Nachlassvermögens vom 18. November / 1. Dezember 1910) umfasst nur Regelungen im Zusammenhang mit dem beweglichen Vermögen in steuerrechtlicher Hinsicht. Dieses Abkommen legt fest, dass die sich in Griechenland befindlichen beweglichen Sachen eines deutschen Staatsangehörigen nur dann der griechischen Erbschaftssteuer unterliegen, wenn Erblasser und Erbe ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Griechenland hatten.

Dies alles bedeutet also folgendes: Wenn zB in Griechenland Immobilienvermögen eines deutschen Erblassers existiert, dann ist in Griechenland deutsches Erbrecht anzuwenden. Erbschaftssteuern für die in Griechenland belegenen Immobilien wären in Griechenland zu zahlen. Für weitergehende Infos können Sie sich gerne an uns wenden.

Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft
www.rechtsanwalt.gr
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#2
Hallo,
bei einer Erbschaft richtet sich das anzuwendende Erbrecht / Erbstatut nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt. War der Erblasser mit Vermögen (auch) in Griechenland deutscher Staatsangehöriger so gilt also deutsches Erbrecht, war er griechischer Staatsangehöriger entsprechend griechisches Erbrecht. Die griechischen Gerichte haben dann bei einem deutschen Staatsangehörigen deutsches Erbrecht anzuwenden, die deutschen Gerichte griechisches Erbrecht bei einem griechischen Erblasser.
Das zitierte Doppelbesteuerungsabkommen (Übereinkommen zwischen Deutschland und Griechenland über die Besteuerung des beweglichen Nachlassvermögens vom 18. November / 1. Dezember 1910) umfasst nur Regelungen im Zusammenhang mit dem beweglichen Vermögen in steuerrechtlicher Hinsicht. Dieses Abkommen legt fest, dass die sich in Griechenland befindlichen beweglichen Sachen eines deutschen Staatsangehörigen nur dann der griechischen Erbschaftssteuer unterliegen, wenn Erblasser und Erbe ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Griechenland hatten.

Dies alles bedeutet also folgendes: Wenn zB in Griechenland Immobilienvermögen eines deutschen Erblassers existiert, dann ist in Griechenland deutsches Erbrecht anzuwenden. Erbschaftssteuern für die in Griechenland belegenen Immobilien wären in Griechenland zu zahlen. Für weitergehende Infos können Sie sich gerne an uns wenden.

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Erbschaft aus Deutschland, Wohnsitz Griechenland - von nomos - 28.04.2007, 13:03:17

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