29.05.2003, 20:56:34
Die Sechsmonatsfrist gilt auch über den Jahreswechsel hinweg. Wenn Du z. B. am 01.11.2002 eingereist bist, musst Du am 30.04.03 spätestens ausreisen, sonst ist Dein Auto weg, wenn sie Dich erwischen.
Tja, so hart sind hier die Bräuche.
Gruß
Chania
Tja, so hart sind hier die Bräuche.
Gruß
Chania