04.04.2007, 12:25:59
Claudia_HH schrieb:ich habe das prinzip noch nicht ganz durchschaut, vielleicht kann mir jemand helfen.Hallo Claudia,
wieviele stempel benoetige ich im ersten jahr von der ika um im naechsten winter arbeitslosengeld aus gr zu erhalten und um was fuer stempel handelt es sich bei der oaed. muss ich noch irgendetwas beachten oder jetzt schon beantragen?
hat jemand damit seine erfahrungen gemacht?
viele gruesse noch aus korfu!
claudia
ich habe von '97 bis '99 jeweils 7 Monate auf Korfu gearbeitet und im Winter immer Arbeitslosengeld in Deutschland bezogen. Nur im ersten Winter wurde ich für 3 Monate gesperrt, da ich in Deutschland einen unbefristetet Arbeitsvertrag selbst gekündigt hatte, um eine Saisonarbeit auf Korfu anzunehmen. Stempel brauchte ich keine, habe beim Arbeitsamt immer nur die saisonverträge vorgelegt.
Meine momentane Situation ist diese und vielleicht helfen die Informationen dem ein oder anderen:
Nach 3 Jahren Arbeit (mit IKA) in Athen, habe ich mich zum 1.3. beim OAED arbeitlos gemeldet (hatte eine gütliche Einigung mit meinem Chef, ich wollte gehen und er meldete mich beim OAED), dort wurden meine Ansprüche genehmigt.
Heute hatte ich nun einen Termin bei der Agentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt) in Deutschland. Da es zwischen Griechenland und Deutschland noch ein Zusatzabkommen (neben dem EU-Recht) gibt, ist es völlig unproblematisch seine Ansprüche, nach getaner Arbeit in Griechenland, auch in Deutschland anzumelden. Bei anderen EU Ländern geht das erst nach bestimmten Fristen u.ä. D.h. als deutscher Staatsbürger kann man sich direkt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Griechenland an die Agentur für Arbeit in Deutschland wenden, vorausgesetzt man wohnt auch wieder in Deutschland.
Wenn man sich bereits in Griechenland arbeitslos gemeldet hat, ist ein Formular 'Av/Griech1.' notwendig, was man entweder aus Griechenland mitbringt oder sonst auch in Deutschland von der Agentur für Arbeit von Griechenland angefordert werden kann (das dauert wahrscheinlich etwas länger). Die bereits in Griechenland bezogenen Leistungen werden dann von der bewilligten Leistungsdauer in Deutschland abgezogen.
Unabhängig ob man bereits beim OAED gemeldet war oder nicht, werden in Deutschland selbstverständlich die Ansprüche erst einmal überprüft ;-)
Viele Grüße und frohe Ostern!
Nicole