Tierschutzgesetze

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#3
Ein richtiges "Tierschutzgesetz" in diesem Sinne gibt es nicht, das berühmt/berüchtigte 3170/2003 (danach kannst Du googlen; es steht sowohl im Original als auch auf Englisch im Internet, oder ich schicke es Dir per Mail von meiner Festplatte) ist eher ein Tierschutzverhinderungsgesetz und vor allem durch unzählige nachträgliche Ministerialdekrete, die keiner mehr auf die Reihe bringt, völlig entstellt worden, falls jemals die Absicht bestanden hatte, Tierschutz damit durchzusetzen.

Apropos durchsetzen: Natürlich wird niemand wirklich bestraft, der ein Tier schlecht behandelt, aussetzt oder tötet. Nur ein einziger Fall der Verurteilung ist m. W. seither bekannt geworden.

Auch die Gemeinden, die durch Unterlassung (keine Tierheime, keine Kastration/Registrierung der Streuner) ihre Pflichten vernachlässigen, müssen keinerlei Sanktionen befürchten.

Gnadenlos verfolgt werden jedoch genau auf Basis dieses Gesetzes alle wirklichen Tierschützer, wenn sie kranke, verletzte und sonstwie hilflose Tiere aufnehmen.

Was Gesetze bzw. Vorschriften für Vereine betrifft, solltest Du einen Anwalt konsultieren.

Gehe ich Recht in der Annahme, dass Dir der Sinn danach steht, einen griechischen Tierschutzverein zu gründen? Dann brauchst Du auf jeden Fall einen Anwalt - und zwar einen guten, der gleichzeitig Tierfreund ist.

Fertige, d. h. vom Gericht abgesegnete Satzungen zweier in Griechenland eingetragener Tierschutzvereine habe ich hier; ich kann Dir aber mit Bestimmtheit sagen, dass beide Vereine nix taugen - was nicht unbedingt, aber teilweise vielleicht doch an den Satzungen liegen kann...
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#3
Ein richtiges "Tierschutzgesetz" in diesem Sinne gibt es nicht, das berühmt/berüchtigte 3170/2003 (danach kannst Du googlen; es steht sowohl im Original als auch auf Englisch im Internet, oder ich schicke es Dir per Mail von meiner Festplatte) ist eher ein Tierschutzverhinderungsgesetz und vor allem durch unzählige nachträgliche Ministerialdekrete, die keiner mehr auf die Reihe bringt, völlig entstellt worden, falls jemals die Absicht bestanden hatte, Tierschutz damit durchzusetzen.

Apropos durchsetzen: Natürlich wird niemand wirklich bestraft, der ein Tier schlecht behandelt, aussetzt oder tötet. Nur ein einziger Fall der Verurteilung ist m. W. seither bekannt geworden.

Auch die Gemeinden, die durch Unterlassung (keine Tierheime, keine Kastration/Registrierung der Streuner) ihre Pflichten vernachlässigen, müssen keinerlei Sanktionen befürchten.

Gnadenlos verfolgt werden jedoch genau auf Basis dieses Gesetzes alle wirklichen Tierschützer, wenn sie kranke, verletzte und sonstwie hilflose Tiere aufnehmen.

Was Gesetze bzw. Vorschriften für Vereine betrifft, solltest Du einen Anwalt konsultieren.

Gehe ich Recht in der Annahme, dass Dir der Sinn danach steht, einen griechischen Tierschutzverein zu gründen? Dann brauchst Du auf jeden Fall einen Anwalt - und zwar einen guten, der gleichzeitig Tierfreund ist.

Fertige, d. h. vom Gericht abgesegnete Satzungen zweier in Griechenland eingetragener Tierschutzvereine habe ich hier; ich kann Dir aber mit Bestimmtheit sagen, dass beide Vereine nix taugen - was nicht unbedingt, aber teilweise vielleicht doch an den Satzungen liegen kann...
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Tierschutzgesetze - von Alexia1974 - 01.04.2007, 11:07:53
Tierschutzgesetze - von Tobi - 01.04.2007, 11:19:59
Tierschutzgesetze - von Chania - 01.04.2007, 11:36:54
Tierschutzgesetze - von Alexia1974 - 05.04.2007, 06:59:23
Tierschutzgesetze - von IsabellaCarina - 05.04.2007, 11:31:14
Tierschutzgesetze - von Chania - 05.04.2007, 20:38:58
Tierschutzgesetze - von Tobi - 05.04.2007, 22:39:29

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