20.03.2007, 17:45:04
@ doxo:
Nicht so ganz bestätigten Gerüchten zu Folge soll es inzwischen eine Regelung geben, wonach der Übersiedler aus D mit einer entsprechenden Bescheinigung von der Entrichtung jeglicher Einfuhrabgaben für das Erst-KFZ befreit werden kann, *wenn* das KFZ zum Zeitpunkt der beabsichtigten Einfuhr mindestens 6 Monate lang in D *auf den gegenwärtigen Halter* angemeldet war und man sich damit abfindet, es drei Jahre lang in GR nicht verkaufen zu dürfen. Ausgenommen sollen - nach wie vor - KFZ mit Dieselmotoren für die Anmeldung in ATH und THE sein, sowie all die Fahrzeuge, die laut griechischem Recht nicht von einer Privatperson zugelassen werden dürfen (siehe oben). Auskunft erteilt (angeblich) die (*Deckung such*) Deutsche Botschaft.
Wesentlich genauer hab ich's noch nicht (sorry), weil es bei mir noch einige Monate dauert, bis ich das in D angemeldete Auto nachhole.
Nachbrenner: Hier zu finden (Punkt 2.3)
Zollbestimmungen bei Wareneinfuhr von EU-Mitgliedstaaten nach Griechenland [pdf; 28.5 k]
Nicht so ganz bestätigten Gerüchten zu Folge soll es inzwischen eine Regelung geben, wonach der Übersiedler aus D mit einer entsprechenden Bescheinigung von der Entrichtung jeglicher Einfuhrabgaben für das Erst-KFZ befreit werden kann, *wenn* das KFZ zum Zeitpunkt der beabsichtigten Einfuhr mindestens 6 Monate lang in D *auf den gegenwärtigen Halter* angemeldet war und man sich damit abfindet, es drei Jahre lang in GR nicht verkaufen zu dürfen. Ausgenommen sollen - nach wie vor - KFZ mit Dieselmotoren für die Anmeldung in ATH und THE sein, sowie all die Fahrzeuge, die laut griechischem Recht nicht von einer Privatperson zugelassen werden dürfen (siehe oben). Auskunft erteilt (angeblich) die (*Deckung such*) Deutsche Botschaft.
Wesentlich genauer hab ich's noch nicht (sorry), weil es bei mir noch einige Monate dauert, bis ich das in D angemeldete Auto nachhole.
Nachbrenner: Hier zu finden (Punkt 2.3)
Zollbestimmungen bei Wareneinfuhr von EU-Mitgliedstaaten nach Griechenland [pdf; 28.5 k]