14.03.2007, 19:12:55
@Manoli: Der ADAC gibt ausdruecklich an, dass fuer Personen unter 66 Jahren die maximale Verlaengerung 24 Monate sind.
Ausserdem steht im Kleingedruckten, dass es sich dabei um einen "Anschlussvertrag" handelt.
Da ich 15 Jahre bei einer Auslandsreise-Krankenversicherung gearbeitet habe, wette ich, das damit Versicherungsfaelle die vor der Verlaengerung eingetreten sind, ausgeschlossen sind.
Klar, kann man in der REgel auch diese Hoechstlaufzeiten "austricksen", aber das kann im Einzefall unangenehm ins Auge gehen.
Denn besonders dann, wenn ein teurer Versicherungsfall eingetreten ist, wird sowas gerne mal nachgeprueft...
Leider hat der ADAC die ausfuehrlichen Bedingungen nicht auf seiner Seite, oder zumindest hab ich sie nicht gefunden.
Generell wuerd ich, da man nie weiss was Morgen ist, keine Versicherung waehlen, die sich ein Kuendingsrecht vorbehaelt oder auf Verlaengerungen baut.
@Maegi: Frag nicht deinen VErsicherungsmann, versuch es aus den Bedingungen zu erlesen und wenn nicht, lass es dir von der VErsicherung direkt bestaetigen,was nun Phase ist.
Im Zweifelsfall zaehlt das, was dir der Versicherungsmann erzaehlt hat nicht viel.
(Okay, in DE gibts dazu andere Gerichtsurteile, aber in GR wuerd ich mich darauf nicht verlassen)
Ausserdem steht im Kleingedruckten, dass es sich dabei um einen "Anschlussvertrag" handelt.
Da ich 15 Jahre bei einer Auslandsreise-Krankenversicherung gearbeitet habe, wette ich, das damit Versicherungsfaelle die vor der Verlaengerung eingetreten sind, ausgeschlossen sind.
Klar, kann man in der REgel auch diese Hoechstlaufzeiten "austricksen", aber das kann im Einzefall unangenehm ins Auge gehen.
Denn besonders dann, wenn ein teurer Versicherungsfall eingetreten ist, wird sowas gerne mal nachgeprueft...
Leider hat der ADAC die ausfuehrlichen Bedingungen nicht auf seiner Seite, oder zumindest hab ich sie nicht gefunden.
Generell wuerd ich, da man nie weiss was Morgen ist, keine Versicherung waehlen, die sich ein Kuendingsrecht vorbehaelt oder auf Verlaengerungen baut.
@Maegi: Frag nicht deinen VErsicherungsmann, versuch es aus den Bedingungen zu erlesen und wenn nicht, lass es dir von der VErsicherung direkt bestaetigen,was nun Phase ist.
Im Zweifelsfall zaehlt das, was dir der Versicherungsmann erzaehlt hat nicht viel.
(Okay, in DE gibts dazu andere Gerichtsurteile, aber in GR wuerd ich mich darauf nicht verlassen)