08.03.2007, 14:20:59
Hier Auszug aus zwei Mails des Standesamtes in SB:
Haben Sie auch bereits Informationen zur Namensführung nach der Eheschließung in Griechenland? Sie haben in Griechenland als Deutsche nicht die Möglichkeit den Namen Ihres Mannes zu erklären. Sofern Sie dies wünschen, können Sie das gemeinsam über die Deutsche Botschaft in Athen erklären, die wiederum die Unterlagen zu einem zentralen Standesamt (Standesamt I in Berlin) schickt und von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die neue gewünschte Namensführung.
UND
Sie können zur Namensführung das griechische Recht wählen und führen dann auch den Familiennamen Ihres Mannes in der weiblich abgewandelten Form. Die Deutsche Botschaft wird diese Erklärung entsprechend entgegennehmen und an das zuständige Standesamt I in Berlin weiterleiten. Von dort erhalten Sie dann eine entsprechende Bescheinigung zur Namensführung.
Ich hatte genau diese Frage auch gestellt, bezueglich der weiblichen Namensform.
Vielleicht hilft das.
Haben Sie auch bereits Informationen zur Namensführung nach der Eheschließung in Griechenland? Sie haben in Griechenland als Deutsche nicht die Möglichkeit den Namen Ihres Mannes zu erklären. Sofern Sie dies wünschen, können Sie das gemeinsam über die Deutsche Botschaft in Athen erklären, die wiederum die Unterlagen zu einem zentralen Standesamt (Standesamt I in Berlin) schickt und von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die neue gewünschte Namensführung.
UND
Sie können zur Namensführung das griechische Recht wählen und führen dann auch den Familiennamen Ihres Mannes in der weiblich abgewandelten Form. Die Deutsche Botschaft wird diese Erklärung entsprechend entgegennehmen und an das zuständige Standesamt I in Berlin weiterleiten. Von dort erhalten Sie dann eine entsprechende Bescheinigung zur Namensführung.
Ich hatte genau diese Frage auch gestellt, bezueglich der weiblichen Namensform.
Vielleicht hilft das.