Probleme mit den Nachbarn

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#2
Hallo Vasilis,


gre79 schrieb:Meine erste Frage: wann genau sind die gesetzlichen „Ruhezeiten“
Also ich habe zu diesem Thema auch mal mit unseren griechischen Nachbarn gesprochen, die wussten jedoch nichts von "gesetzlichen Ruhezeiten". Im weitesten wird es wohl so gehandhabt das zu den Zeiten an denen die Geschäfte am Nachmittag geschlossen haben, also so in der Regel von 14:00h bis 17:00h, auch im Haus ruhe herrschen soll. Das funktioniert bei uns prima.


gre79 schrieb:Meine nächste Frage: wir spielen stark mit dem Gedanken, auszuziehen. Um unsere Kaution nicht zu verlieren, haben wir vor, die nächste Monatsmiete nicht zu bezahlen, aber noch einen Monat in der Wohnung zu bleiben und danach auszuziehen. Ist das aus den oben genannten Gründen rechtlich in Ordnung oder nicht (da wir ja einen 2-Jahres-Mietvertrag abgeschlossen haben)?
Um die Kaution nicht zu verlieren ist es wohl üblich die letzten ein oder zwei Mieten nicht zu bezahlen. (Vorausgesetzt die Wohnung ist soweit in Ordnung) Dazu haben mir zumindest einige Leute hier geraten, unter anderem auch mein Makler! Die meisten Vermieter sehen es wohl als selbstverständlich an die Kaution ohnehin einzubehalten. Das ist wohl desshalb so da in GR die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter renoviert (gestrichen) wird und die dadurch ihre Unkosten abdecken.



SG
Franky
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#2
Hallo Vasilis,


gre79 schrieb:Meine erste Frage: wann genau sind die gesetzlichen „Ruhezeiten“
Also ich habe zu diesem Thema auch mal mit unseren griechischen Nachbarn gesprochen, die wussten jedoch nichts von "gesetzlichen Ruhezeiten". Im weitesten wird es wohl so gehandhabt das zu den Zeiten an denen die Geschäfte am Nachmittag geschlossen haben, also so in der Regel von 14:00h bis 17:00h, auch im Haus ruhe herrschen soll. Das funktioniert bei uns prima.


gre79 schrieb:Meine nächste Frage: wir spielen stark mit dem Gedanken, auszuziehen. Um unsere Kaution nicht zu verlieren, haben wir vor, die nächste Monatsmiete nicht zu bezahlen, aber noch einen Monat in der Wohnung zu bleiben und danach auszuziehen. Ist das aus den oben genannten Gründen rechtlich in Ordnung oder nicht (da wir ja einen 2-Jahres-Mietvertrag abgeschlossen haben)?
Um die Kaution nicht zu verlieren ist es wohl üblich die letzten ein oder zwei Mieten nicht zu bezahlen. (Vorausgesetzt die Wohnung ist soweit in Ordnung) Dazu haben mir zumindest einige Leute hier geraten, unter anderem auch mein Makler! Die meisten Vermieter sehen es wohl als selbstverständlich an die Kaution ohnehin einzubehalten. Das ist wohl desshalb so da in GR die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter renoviert (gestrichen) wird und die dadurch ihre Unkosten abdecken.



SG
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