100.000 Immobilienbesitzer in der Bredouille???

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#10
Also soweit ich weiss, gibt es Aemter, die sogenannten ypothikofilakia, die Besitzverhaeltnisse und Grenzen in Form von Vertraegen festhalten. Das heisst vor allem notarielle Kaufvertraege sind dort hinterlegt. Es gibt aber viele Besitztuemer, die durch Erbe oder Verkauf innerhalb der Verwandtschaft in das Eigentum einer Person uebergegangen sind. Zumindest auf Kreta gibt es zu dem das Recht der 20-jaehrigen Nutzung, das heisst, wenn jemand nachweisslich (durch Zeugen) ein Grundstueck 20 Jahre lang nutzt, ohne dass eine andere Person Besitzanspruch erhebt, dann wird dieses Grundstueck als Besitz dieser Person betrachtet, ohne dass es Titel gibt. Ein Kataster in der Form, wie es in D ueblich ist, wo praktisch jedes Fleckchen Erde mit Unterschrift und Siegel seinen Besitzer hat, ist in GR erst im Entstehen. Beginnend mit den Grossstaedten Athen , Thessaloniki begann die Bestandsaufnahme im Lande. Nicht alle Gegenden sind schon erfasst. Die Verwirrung entsteht wohl dadurch, dass man die Eintragung im ypothikofilakio mit dem Grundbuchamt gleichsetzt, was aber nicht gilt. Deshalb ist es notwendig, aufmerksam die Entstehnung des Katasters zu verfolgen und wann die Gebiete an der Reihe sind, in denen man Grundbesitz hat. Mein Mann und ich besitzen ein Grundstueck mit Haus, das Grundstueck haben wir gekauft, in Ostattika, im Grossraum Athen, mein Mann besitzt ausserdem einige Grundstuecke in Ostkreta, manche sind im ypothikofilakio eingetragen, andere nicht. Bisher sind beide Gegenden noch nicht ins Kataster aufgenommen. Deshalb verfolgen auch wir die Entwicklung aufmerksam, um gegebenenfalls die Frist nicht zu versaeumen, in der die Grundstuecke angegeben werden muessen. Ich kann allen nur raten, ein mal zu viel als zu wenig zu fragen und sich nicht zu sicher zu sein, dass man schon erfasst wurde.
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#10
Also soweit ich weiss, gibt es Aemter, die sogenannten ypothikofilakia, die Besitzverhaeltnisse und Grenzen in Form von Vertraegen festhalten. Das heisst vor allem notarielle Kaufvertraege sind dort hinterlegt. Es gibt aber viele Besitztuemer, die durch Erbe oder Verkauf innerhalb der Verwandtschaft in das Eigentum einer Person uebergegangen sind. Zumindest auf Kreta gibt es zu dem das Recht der 20-jaehrigen Nutzung, das heisst, wenn jemand nachweisslich (durch Zeugen) ein Grundstueck 20 Jahre lang nutzt, ohne dass eine andere Person Besitzanspruch erhebt, dann wird dieses Grundstueck als Besitz dieser Person betrachtet, ohne dass es Titel gibt. Ein Kataster in der Form, wie es in D ueblich ist, wo praktisch jedes Fleckchen Erde mit Unterschrift und Siegel seinen Besitzer hat, ist in GR erst im Entstehen. Beginnend mit den Grossstaedten Athen , Thessaloniki begann die Bestandsaufnahme im Lande. Nicht alle Gegenden sind schon erfasst. Die Verwirrung entsteht wohl dadurch, dass man die Eintragung im ypothikofilakio mit dem Grundbuchamt gleichsetzt, was aber nicht gilt. Deshalb ist es notwendig, aufmerksam die Entstehnung des Katasters zu verfolgen und wann die Gebiete an der Reihe sind, in denen man Grundbesitz hat. Mein Mann und ich besitzen ein Grundstueck mit Haus, das Grundstueck haben wir gekauft, in Ostattika, im Grossraum Athen, mein Mann besitzt ausserdem einige Grundstuecke in Ostkreta, manche sind im ypothikofilakio eingetragen, andere nicht. Bisher sind beide Gegenden noch nicht ins Kataster aufgenommen. Deshalb verfolgen auch wir die Entwicklung aufmerksam, um gegebenenfalls die Frist nicht zu versaeumen, in der die Grundstuecke angegeben werden muessen. Ich kann allen nur raten, ein mal zu viel als zu wenig zu fragen und sich nicht zu sicher zu sein, dass man schon erfasst wurde.
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100.000 Immobilienbesitzer in der Bredouille??? - von e_rosch - 02.03.2007, 10:31:24

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