Krank sein in GR - Gruß aus Deutschland....

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#12
Hallo Rainer,

lies mal diesen Artikel, den ich gerade gefunden habe:

Ins Ausland zum Arzt: EU-Gerichtshof fördert Patiententourismus

Der Europäische Gerichtshof hat Patienten für ambulante Behandlungen freie Fahrt zum Arzt ins Ausland gegeben. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen dürften sich in anderen europäischen Ländern von einem Arzt behandeln lassen, ohne vorher eine Genehmigung ihrer Kasse einholen zu müssen, entschied das oberste EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg (Az: C-385/99). Die Kasse sei zur Erstattung der Kosten verpflichtet. Mit diesem Grundsatzurteil hat das Gericht den Patiententourismus gestärkt.
Es gelte der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs in der EU, so das Gericht. Eine Einschränkung machten die Richter aber für Krankenhausaufenthalte. Falls der Kranke einen Klinikbesuch plane, müsse er zuvor die Kasse um Erlaubnis fragen. Sie könne die Genehmigung verweigern, wenn im Inland rechtzeitig eine vergleichbare Behandlung möglich wäre, so die Richter. Bisher galt in Deutschland die Regel, dass Patienten nur nach Zustimmung ihrer Krankenkassen Ärzte und Krankenhäuser in Nachbarländern in Anspruch nehmen durften. Bei Notfälle im Ausland dürfen Patienten wie bisher ein Krankenhaus aufsuchen.

(Quelle: CAREkonkret Woche 21 2003)

Viele Grüße
Martina

http://www.aktuelle-pflege.de/Design2/index.php
"In Zeiten wie diesen tut es gut, sich daran zu erinnern, dass es immer schon Zeiten wie diese gegeben hat."
(Paul Harvey)
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#12
Hallo Rainer,

lies mal diesen Artikel, den ich gerade gefunden habe:

Ins Ausland zum Arzt: EU-Gerichtshof fördert Patiententourismus

Der Europäische Gerichtshof hat Patienten für ambulante Behandlungen freie Fahrt zum Arzt ins Ausland gegeben. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen dürften sich in anderen europäischen Ländern von einem Arzt behandeln lassen, ohne vorher eine Genehmigung ihrer Kasse einholen zu müssen, entschied das oberste EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg (Az: C-385/99). Die Kasse sei zur Erstattung der Kosten verpflichtet. Mit diesem Grundsatzurteil hat das Gericht den Patiententourismus gestärkt.
Es gelte der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs in der EU, so das Gericht. Eine Einschränkung machten die Richter aber für Krankenhausaufenthalte. Falls der Kranke einen Klinikbesuch plane, müsse er zuvor die Kasse um Erlaubnis fragen. Sie könne die Genehmigung verweigern, wenn im Inland rechtzeitig eine vergleichbare Behandlung möglich wäre, so die Richter. Bisher galt in Deutschland die Regel, dass Patienten nur nach Zustimmung ihrer Krankenkassen Ärzte und Krankenhäuser in Nachbarländern in Anspruch nehmen durften. Bei Notfälle im Ausland dürfen Patienten wie bisher ein Krankenhaus aufsuchen.

(Quelle: CAREkonkret Woche 21 2003)

Viele Grüße
Martina

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"In Zeiten wie diesen tut es gut, sich daran zu erinnern, dass es immer schon Zeiten wie diese gegeben hat."
(Paul Harvey)
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Krank sein in GR - Gruß aus Deutschland.... - von Martina - 26.05.2003, 19:38:32

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