25.05.2003, 19:11:52
Hi Rainer,
du hast als EU-Europäer das Recht, wenn du gesetzlich krankenversichert bist, dich in einem anderen EU-Land behandeln zu lassen. Dafür besorgst du dir den Schein E111 und das bedeutet, z.B. in meinem Fall, dass die griechische KV (IKA) meine Behandlung in D bezahlt. Früher gab es ganz konkrete Hinweise, dass man z.B. nicht mit einer bereits vorhandenen Krankheit einreisen durfte, aber heutzutage gibt es bereits Gerichtsurteile, die bestätigen, dass "Patiententourismus" in der EU durchaus legitim ist.
Wer übrigens in D entbinden will - interessehalber habe ich mich erkundigt - und bei der IKA in GR versichert ist, kann dies tun bis zur 38. Woche mit dem Schein E111 und für danach gilt der Schein E112.
Viele Grüße wieder aus Paros - ohne Humpeln
Martina
http://www.paros-online.de/ingriechenlandleben.htm
du hast als EU-Europäer das Recht, wenn du gesetzlich krankenversichert bist, dich in einem anderen EU-Land behandeln zu lassen. Dafür besorgst du dir den Schein E111 und das bedeutet, z.B. in meinem Fall, dass die griechische KV (IKA) meine Behandlung in D bezahlt. Früher gab es ganz konkrete Hinweise, dass man z.B. nicht mit einer bereits vorhandenen Krankheit einreisen durfte, aber heutzutage gibt es bereits Gerichtsurteile, die bestätigen, dass "Patiententourismus" in der EU durchaus legitim ist.
Wer übrigens in D entbinden will - interessehalber habe ich mich erkundigt - und bei der IKA in GR versichert ist, kann dies tun bis zur 38. Woche mit dem Schein E111 und für danach gilt der Schein E112.
Viele Grüße wieder aus Paros - ohne Humpeln
Martina
http://www.paros-online.de/ingriechenlandleben.htm
"In Zeiten wie diesen tut es gut, sich daran zu erinnern, dass es immer schon Zeiten wie diese gegeben hat."
(Paul Harvey)
(Paul Harvey)