22.02.2007, 11:02:34
Auf dem Antrag muss auch fuer den Verlobten, oder die Verlobte, bestaetigt werden, dass diese/r "volljaehrig und voll geschaeftsfaehig sind", ferner muss man bestaetigen dass:
"Wir sind nicht in gerader Linie miteinander verwandt,auch nicht durch fruehere leibliche Verwandtschaft. Wir sind keine voll- oder halbbluetigen Geschwister"
Wohl bemerkt, es geht um den Antrag zur Ausstellung eines Ehefaehigkeitzeugnisses.
Ein anderes Standesamt mag es ja anders sehen...daher meine Empfehlung DIREKT mit dem zustaendigen Standesamt in DE Kontakt aufzunehmen.
Wie gesagt, "eigenes Sueppchen" kochen koennen ja auch die Deutschen hervorragend, hehe
"Wir sind nicht in gerader Linie miteinander verwandt,auch nicht durch fruehere leibliche Verwandtschaft. Wir sind keine voll- oder halbbluetigen Geschwister"
Wohl bemerkt, es geht um den Antrag zur Ausstellung eines Ehefaehigkeitzeugnisses.
Ein anderes Standesamt mag es ja anders sehen...daher meine Empfehlung DIREKT mit dem zustaendigen Standesamt in DE Kontakt aufzunehmen.
Wie gesagt, "eigenes Sueppchen" kochen koennen ja auch die Deutschen hervorragend, hehe