26.01.2007, 08:40:19
Uebrigens hat die Griechenlandzeitung in der Ausgabe vom 10.Januar 2007 mit dem Versprechen einer Fortsetzung in der naechsten Ausgabe (ist bei mir auf dem Postweg noch nicht angekommen) ueber die Frage, wer wielange in GR ein Auto mit fremden Nummernschildern fahren darf, ganzseitig berichtet. Grundsaetzlich, heisst es in dem Artikel, darf eine Privatperson, die sich voruebergehend in GR aufhaelt ihren im Ausland zugelassenen Pkw in einem Zeitraum von 12 Monaten sechs Monate (am Stueck oder aufgeteilt) frei fahren. Nach Ablauf der erlaubten Frist muss der Pkw entweder ausgefuehrt oder bei der zustaendigen griechischen Behoerde versiegelt werden. Da kommt schon die erste Unsicherheit ins Spiel. Wenn ich die sechs Monate aufgeteilt fahren darf, wann ist dann innerhalb der 12-monatigen Frist die Sechsmonatsfrist abgelaufen. Wer will denn die Tage zaehlen, die ich mich in GR aufgehalten habe und mit dem Auto herumgefahren bin. Unklarheit auch kommt mit dem voruebergehenden Aufenthalt ins Spiel. Dazu schreibt die Griechenlandzeitung: Da in GR eine Wohnmeldepflicht nicht vorgesehen ist, wird der regelmaessige Wohnsitz dort angenommen, wo der Interessent mindestens 185 Tage im Jahr (am Stueck oder aufgeteilt) wegen persoenlicher oder beruflicher Bindungen verbringt. Und genau an diesem Punkt kommt es zu "skurillen Fragen und Situationen". Und wer kontrolliert, wieviel Tage ich mich wo aufhalte?