25.01.2007, 10:35:07
Hallo zusammen,
ich hab schon vorher alle alten Beiträge durchsucht, aber ich hab leider keine Antwort
gefunden, daher nun mal wieder eine Frage zum leidigen Thema der Übersetzungen.
Falls es schon Infos im Forum gibt, bitte sagen (am besten auch mit Angabe wo)!
Meine Frau (Halbgriechin) und ich ziehen Mitte Februar von München nach Saloniki.
Um mich in GR anzumelden benötige ich eine internationale Geburtsturkunde, die
auch schon habe.
Die dazugehörige Appostille hole ich mir morgen, aber dann frag ich mich, ob ich die
Übersetzung und anschl. Beglaubigung durch das hiesige Konsulat zwingend in D
machen muss oder ob ich die Urkunde inkl. Appostille auch in GR übersetzen lassen
kann? Das würde wahrscheinlich Geld für die Übersetzung sparen. Oder hab ich dann noch einige Behördengänge vergessen, die mir dann in GR die Rechtmäßigkeit der dortigen Übersetzung beglaubigen müssen? Oder geht das gar nicht und alles muss in D übersetzt und beglaubigt werden?
Unsere Hochzeitsurkunde ist ja bereits auf griechisch, weil wir vor gut zwei Jahren in GR geheiratet haben. Das ist dann schon erledigt. Dann fehlt noch eine Bescheinigung von der Deutschen Rentenversicherung und das müsste es dann gewesen sein, oder?
Vielen Dank
ich hab schon vorher alle alten Beiträge durchsucht, aber ich hab leider keine Antwort
gefunden, daher nun mal wieder eine Frage zum leidigen Thema der Übersetzungen.
Falls es schon Infos im Forum gibt, bitte sagen (am besten auch mit Angabe wo)!
Meine Frau (Halbgriechin) und ich ziehen Mitte Februar von München nach Saloniki.
Um mich in GR anzumelden benötige ich eine internationale Geburtsturkunde, die
auch schon habe.
Die dazugehörige Appostille hole ich mir morgen, aber dann frag ich mich, ob ich die
Übersetzung und anschl. Beglaubigung durch das hiesige Konsulat zwingend in D
machen muss oder ob ich die Urkunde inkl. Appostille auch in GR übersetzen lassen
kann? Das würde wahrscheinlich Geld für die Übersetzung sparen. Oder hab ich dann noch einige Behördengänge vergessen, die mir dann in GR die Rechtmäßigkeit der dortigen Übersetzung beglaubigen müssen? Oder geht das gar nicht und alles muss in D übersetzt und beglaubigt werden?
Unsere Hochzeitsurkunde ist ja bereits auf griechisch, weil wir vor gut zwei Jahren in GR geheiratet haben. Das ist dann schon erledigt. Dann fehlt noch eine Bescheinigung von der Deutschen Rentenversicherung und das müsste es dann gewesen sein, oder?
Vielen Dank