23.01.2007, 11:11:58
Tscharli schrieb:Hallo,Hi !
also meines Wissens ist es genau umgekehrt. Nach dem neuen EU-Recht kann der Halter bleiben solange er will, nur das Auto muß nach sechs Monaten wieder raus. Aber so ähnlich ist es auch in der BRD. Das Kfz muß dort angemeldet sein wo es am häufigsten benutzt wird.
Gruß
Tscharli
Ja !
Die Info über das KFZ ist 100 %ig richtig. Entweder muss es durch den Zoll für ein halbes Jahr versiegelt werden oder eben ausser Landes.
By the way ... eine kleine Geschichte zum "Versiegeln" ...
Ein Freund von uns macht das immer sehr gewissenhaft.
Erst musste das Auto auf einem Zollgelände verweilen .. bis der Platz wohl anderweitig gebraucht wurde.
So kam beim nächsten Mal ein Beamter, um den Wagen am Haus zu versiegeln (super Service !).
Unserer Freund wurde eindringlich und unter Strafandrohung darauf hingewiesen bloss die Plombe nicht zu entfernen.
Nach einem halben Jahr eiert er wieder zum Zoll, um einen Beamten zum entsiegeln zu bestellen.
Die hatten aber nun gar keine Lust mehr und sagten ihm er solle das Ding doch bitteschön selber abmachen - man könne sich schließlich nicht um alles kümmern ...
Von da an läuft es so, dass es sich bei Abreise eine Plombe vom Zoll holt, sie anbringt und nach einem halben Jahr wieder zurückbringt ... - schräg.
Gruß Uli