23.01.2007, 10:11:29
Hallo,
also meines Wissens ist es genau umgekehrt. Nach dem neuen EU-Recht kann der Halter bleiben solange er will, nur das Auto muß nach sechs Monaten wieder raus. Aber so ähnlich ist es auch in der BRD. Das Kfz muß dort angemeldet sein wo es am häufigsten benutzt wird.
Gruß
Tscharli
also meines Wissens ist es genau umgekehrt. Nach dem neuen EU-Recht kann der Halter bleiben solange er will, nur das Auto muß nach sechs Monaten wieder raus. Aber so ähnlich ist es auch in der BRD. Das Kfz muß dort angemeldet sein wo es am häufigsten benutzt wird.
Gruß
Tscharli