23.01.2007, 09:12:28
TeeJay schrieb:Stimmt das noch so? Das Auto kann in GR bleiben, nur der Halter muss raus? Gut zu wissen!Hi !
Und ich muss das beim Zoll angeben? Also hin, bescheid geben "bin da", und "bin weg"?
Hmmm, ... also, das halte ich für nicht mehr aktuell bzw. nie wirklich geltendes Recht ! Vielleicht ein Missverständnis ??
Ich habe noch nie gehört (was nix heissen will), dass die Verweildauer einer Person in GR an den Umstand geknüpft ist ob er Halter eines ausländischers Fahrzeuges ist welches sich auch im Land befindet. Wäre aber prima wenn jemand genauere Infos hätte.
Gruß Uli