16.12.2006, 23:19:43
Hallo, David !
Die Festsetzung ist eindeutig. Als objektiver Wert gilt der (durch den Hersteller) nachzuweisende Großhandelspreis. Dein eventueller Rabatt oder private Kaufverträge finden keine Berücksichtgung.
Frank hat recht .. einen Neuwagen nach GR einzuführen macht nicht viel Sinn.
Denn in dem Fall sind alleine schon 18 % Steuern vom Großhandelspreis (zzgl. einiger Kleinigkeiten) fällig - siehe Liste der Botschaft: http://www.griechische-botschaft.de/wirt.../31124.htm - Absatz b) - Einfuhrumsatzsteuer.
Dann ist da auch noch a) ... die KFZ-Verbrauchssteuer. Da muss ich mich aber auch als unwissend outen. Ich verstehe es nicht wirklich :-) ... Gilt sie nur für Gebrauchtwagen STATT der Einfuhrumsatzsteuer ? Gilt sie auch für Neuwagen ... dann müsste sie noch zusätzlich in Deine Berechnung einfliessen ...
Naja, ... vielleicht kann das ja noch jemand anderes aufklären ...
In dem Sinne ...
Gruß Uli
Die Festsetzung ist eindeutig. Als objektiver Wert gilt der (durch den Hersteller) nachzuweisende Großhandelspreis. Dein eventueller Rabatt oder private Kaufverträge finden keine Berücksichtgung.
Frank hat recht .. einen Neuwagen nach GR einzuführen macht nicht viel Sinn.
Denn in dem Fall sind alleine schon 18 % Steuern vom Großhandelspreis (zzgl. einiger Kleinigkeiten) fällig - siehe Liste der Botschaft: http://www.griechische-botschaft.de/wirt.../31124.htm - Absatz b) - Einfuhrumsatzsteuer.
Dann ist da auch noch a) ... die KFZ-Verbrauchssteuer. Da muss ich mich aber auch als unwissend outen. Ich verstehe es nicht wirklich :-) ... Gilt sie nur für Gebrauchtwagen STATT der Einfuhrumsatzsteuer ? Gilt sie auch für Neuwagen ... dann müsste sie noch zusätzlich in Deine Berechnung einfliessen ...
Naja, ... vielleicht kann das ja noch jemand anderes aufklären ...
In dem Sinne ...
Gruß Uli