28.09.2006, 21:49:38
csmann schrieb:Macht dies denn dann wirklich einen Unterschied? Als Verkäufer würde ich dann einfach meinen Preis um den Betrag erhöhen.Hallo,
für mich als Käufer ist es schon wichtig, ob mit dem Kaufpreis die Übertragungssteuer entrichtet wird, denn so kann ich genau kalkulieren, weil ja die Anwalts-, die Notar- und evtl. Maklergebühren kalkulierbar sind.
Die Höhe der Übertragungssteuer ist immer eine unbekannte Komponente in GR!
Michael