08.05.2003, 10:27:24
Liebe Tanja,
es ist schon richtig mit der gestzlichen Regelung, aber es kommt auch darauf an in welchem Verhaeltnis du mit deinem Arbeitgeber gestanden hast.
Hattest Du einen ordentlichen Einstellungvertrag, dass isr naehmlich Pflicht, und bei Unwidrigkeiten bzgl.Arbeitgeber - Nehmer ist die
,, Epitheorisi Ergasias,, zustaendig, dort kannst Du deine Rechte geltend machen bzw. anzeigen.
Viel Erfolg
sabbina
es ist schon richtig mit der gestzlichen Regelung, aber es kommt auch darauf an in welchem Verhaeltnis du mit deinem Arbeitgeber gestanden hast.
Hattest Du einen ordentlichen Einstellungvertrag, dass isr naehmlich Pflicht, und bei Unwidrigkeiten bzgl.Arbeitgeber - Nehmer ist die
,, Epitheorisi Ergasias,, zustaendig, dort kannst Du deine Rechte geltend machen bzw. anzeigen.
Viel Erfolg
sabbina