16.04.2006, 13:05:47
Ich begreife das immer noch nicht. Wenn es imemr griech. Kennzeichen hatte, dann muss es auch angemeldet gewesen sein, wo kommen sonst die Kennzeichen her. Und fuer die Anmeldung braucht man eine Aufenthaltsgenehmigung. Wozu soll die Einschraenkung auf drei Monate gut sein??? Eine Aufenthaltsgenehmigung ist doch viel praktischer.