29.03.2003, 16:18:30
Hallo ihr Lieben,
ein Freund lebt jetzt schon acht Jahre hier mit Frau und Kindern, jetzt will seine 18jährige Tochter den Führerschein machen, die alte Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen und die Behörden verlangen für die Führerscheinprüfung eine neue. Meine Frage:
Wozu benötigt man diese Aufenthaltserlaubnis überhaupt? Ist es nach EU-Recht nicht geregelt, wozu man sie braucht und wozu nicht? Und kann mir jemand sagen, nach welchen Paragraphen dieses geregelt wird?
Ich selbst bin noch nie nach einem derartigen Papier gefragt worden, habe hier Häuser gemietet, Prozesse geführt gegen den Vermieter, ein Haus gekauft, bin bei der landwirtschaftlichen Genossenschaft angemeldet, habe massiven Ärger mit der Justiz gehabt, also die ganze Bandbreite an Behördenärger, aber eine Aufenthaltserlaubnis hat noch niemals irgend jemand von mir verlangt oder danach gefragt.
Liebe Grüße von Helga
ein Freund lebt jetzt schon acht Jahre hier mit Frau und Kindern, jetzt will seine 18jährige Tochter den Führerschein machen, die alte Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen und die Behörden verlangen für die Führerscheinprüfung eine neue. Meine Frage:
Wozu benötigt man diese Aufenthaltserlaubnis überhaupt? Ist es nach EU-Recht nicht geregelt, wozu man sie braucht und wozu nicht? Und kann mir jemand sagen, nach welchen Paragraphen dieses geregelt wird?
Ich selbst bin noch nie nach einem derartigen Papier gefragt worden, habe hier Häuser gemietet, Prozesse geführt gegen den Vermieter, ein Haus gekauft, bin bei der landwirtschaftlichen Genossenschaft angemeldet, habe massiven Ärger mit der Justiz gehabt, also die ganze Bandbreite an Behördenärger, aber eine Aufenthaltserlaubnis hat noch niemals irgend jemand von mir verlangt oder danach gefragt.
Liebe Grüße von Helga