13.02.2006, 17:18:19
Nachdem ich ja die Hoffnung hatte, dass sich das mit der 6-Monatfrist erledigt haette, bekam ich letzte Woche folgende mail vom ADAC:
"Sehr geehrte Frau Koch,
auch innerhalb der EU ist die Aufenthaltsdauer von Fahrzeugen auf 6 Monate beschränkt. Danach müsste es entweder ausgeführt oder dort zugelassen werden, wo es genutzt wird. In Griechenland wird die Einhaltung der Bestimmung in manchen Gegenden streng, anderswo überhaupt nicht kontrolliert. Zuwiderhandlung (falls sie auffällt) gilt aber als Steuervergehen und wird mit Geldstrafen belegt.
Freundliche Grüsse
Grenzverkehr
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München"
Naja, mal sehen wie lange mein altes Schaetzchen ueberhaupt noch faehrt.
Jedenfalls bin ich mir ziemlich sicher, dass es eine Rueckkehr nach D nicht schafft - aber vllt. habe ich Glueck und wohne da, wo ueberhaupt nicht kontrolliert wird ;-)
Gruss
Nicole
"Sehr geehrte Frau Koch,
auch innerhalb der EU ist die Aufenthaltsdauer von Fahrzeugen auf 6 Monate beschränkt. Danach müsste es entweder ausgeführt oder dort zugelassen werden, wo es genutzt wird. In Griechenland wird die Einhaltung der Bestimmung in manchen Gegenden streng, anderswo überhaupt nicht kontrolliert. Zuwiderhandlung (falls sie auffällt) gilt aber als Steuervergehen und wird mit Geldstrafen belegt.
Freundliche Grüsse
Grenzverkehr
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München"
Naja, mal sehen wie lange mein altes Schaetzchen ueberhaupt noch faehrt.
Jedenfalls bin ich mir ziemlich sicher, dass es eine Rueckkehr nach D nicht schafft - aber vllt. habe ich Glueck und wohne da, wo ueberhaupt nicht kontrolliert wird ;-)
Gruss
Nicole