03.02.2006, 09:24:27
Nein, warum sollte ein griechischer Arbeitgeber oder eine griechische Behoerde irgendwen im Ausland informieren?
Du musst auch niente in D beantragen - die Aufenthaltsgenehmigung kriegst Du mit Vorlage des Arbeitsvertrages, IKA-Anmeldung etcpp.
Don't worry....
Gruss, Carmen
Du musst auch niente in D beantragen - die Aufenthaltsgenehmigung kriegst Du mit Vorlage des Arbeitsvertrages, IKA-Anmeldung etcpp.
Don't worry....
Gruss, Carmen