02.02.2006, 19:22:56
kann mir nicht vorstellen das sich da was geändert hat,
auf jedenfall bist du verpflichtet deinem arbeitgeber davon in kenntniss zu setzen, gegebenenfalls auch sein einverständniss !!
auf jedenfall kann es eine kündigung nach sich ziehen und die hat vor dem arbeitsgericht bestand !
du musst dich in dieser zeit bei deiner krankenversicherung freiwillig versichern, sonst bist du raus ! also bist du dann doppelt versichert,
du brauchst eine aufenthaltsgenehmigung und du hoffst das dich die firma hier krankenversichert ??? musst du auf jedenfall hinterher sein,
welcher arbeitgeber gibt einem noch 6monate unbezahlten urlaub, bist doch nicht etwa ein staatsdiener ??
manoli
auf jedenfall bist du verpflichtet deinem arbeitgeber davon in kenntniss zu setzen, gegebenenfalls auch sein einverständniss !!
auf jedenfall kann es eine kündigung nach sich ziehen und die hat vor dem arbeitsgericht bestand !
du musst dich in dieser zeit bei deiner krankenversicherung freiwillig versichern, sonst bist du raus ! also bist du dann doppelt versichert,
du brauchst eine aufenthaltsgenehmigung und du hoffst das dich die firma hier krankenversichert ??? musst du auf jedenfall hinterher sein,
welcher arbeitgeber gibt einem noch 6monate unbezahlten urlaub, bist doch nicht etwa ein staatsdiener ??
manoli