Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis

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#1
Gleichwohl innerhalb der Eu fuer EU-Buerger Freizuegikeit bezueglich des Aufenthaltsortes und des Arbeitsortes herrscht, gilt weiterhin das Hoheitsprinzip der Laender. Man muss also in jedem Land nach drei Monaten Aufenthalt oder im Fall der Arbeitsaufnahme oder Ausbildung sofort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Der Unterschied zu nicht EU-Buergern besteht darin, dass das Verfahren verkuerzt ist und EU-Buerger ein RECHT auf Erteilung dieser Papiere haben (von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen).

In D wird dieses Papier innerhalb 2 Minuten problemlos erstellt, in GR dauert das alles seine Zeit und ist teilweise schwierig, wenn der zustaendige Beamte nicht so recht davon weiss.

Man erhaelt die Aufenthaltsgenehmigung bei der zustaendigen (Auslaender-)Polizei und muss dazu eine Reihe von Unterlagen mitbringen. Sie wird theoretisch zunaechst fuer 6 Monate ausgestellt und kann dann auf 5 Jahre verlaengert werden, danach wieder fuer 5 Jahre etc. Praktisch aber wird sie fuer gewoehnlich sofort auf 5 Jahre ausgestellt.

Griechenland macht es etwas komplizierter als andere EU-Staaten. Wer Arbeit oder Ausbildungsplatz nachweisen kann (zB Schule, Studium) etc, erhaelt eine GRUENE Pappkarte, das ist die Arbeitgenehmigung, die die Aufenthaltsgenehmigung enthaelt. Verliert man seine Arbeit, bricht die Ausbildung ab oder beendet sie, ist man verpflichtet, sie in eine BLAUE Aufenthaltsgenehmigung umzutauschen.

Sobald man wieder Arbeit hat oder sich in Ausbildung befindet, geht man wieder hin und tauscht die blaue wieder in eine gruene *sic*

Wer keine Arbeit oder Ausbildungsplatz nachweisen kann, erhaelt eine BLAUE Aufenthaltsgenehmigung und muss die eben spaeter mit dem Arbeitsvertrag in der Hand in eine gruene Arbeitsgenehmigung umtauschen.

Mit einem kleineren, verkuerzten Verfahren kann man eine WEISSE Duldung erlangen, zB wird diese haeufig Erasmus-Studenten ausgestellt, die ja eh nur wenige Monate im Land sind und keine Krankenversicherung nachweisen muessen. Gewoehnlichen Sterblichen nuetzt sie aber nichts.

Unten hab ich nochmal in das Posting von nestor verlinkt, wo die Original-Infos von der Deutschen Botschaft einsehbar sind.

Liebe Gruesse von Carmen

P.S. Gibt es ausserdem Bedarf an einer Auflistung der noetigen Unterlagen zur beantragung der Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung?

http://www.gotohellas.de/forum2/view.php...1038057626
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#1
Gleichwohl innerhalb der Eu fuer EU-Buerger Freizuegikeit bezueglich des Aufenthaltsortes und des Arbeitsortes herrscht, gilt weiterhin das Hoheitsprinzip der Laender. Man muss also in jedem Land nach drei Monaten Aufenthalt oder im Fall der Arbeitsaufnahme oder Ausbildung sofort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Der Unterschied zu nicht EU-Buergern besteht darin, dass das Verfahren verkuerzt ist und EU-Buerger ein RECHT auf Erteilung dieser Papiere haben (von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen).

In D wird dieses Papier innerhalb 2 Minuten problemlos erstellt, in GR dauert das alles seine Zeit und ist teilweise schwierig, wenn der zustaendige Beamte nicht so recht davon weiss.

Man erhaelt die Aufenthaltsgenehmigung bei der zustaendigen (Auslaender-)Polizei und muss dazu eine Reihe von Unterlagen mitbringen. Sie wird theoretisch zunaechst fuer 6 Monate ausgestellt und kann dann auf 5 Jahre verlaengert werden, danach wieder fuer 5 Jahre etc. Praktisch aber wird sie fuer gewoehnlich sofort auf 5 Jahre ausgestellt.

Griechenland macht es etwas komplizierter als andere EU-Staaten. Wer Arbeit oder Ausbildungsplatz nachweisen kann (zB Schule, Studium) etc, erhaelt eine GRUENE Pappkarte, das ist die Arbeitgenehmigung, die die Aufenthaltsgenehmigung enthaelt. Verliert man seine Arbeit, bricht die Ausbildung ab oder beendet sie, ist man verpflichtet, sie in eine BLAUE Aufenthaltsgenehmigung umzutauschen.

Sobald man wieder Arbeit hat oder sich in Ausbildung befindet, geht man wieder hin und tauscht die blaue wieder in eine gruene *sic*

Wer keine Arbeit oder Ausbildungsplatz nachweisen kann, erhaelt eine BLAUE Aufenthaltsgenehmigung und muss die eben spaeter mit dem Arbeitsvertrag in der Hand in eine gruene Arbeitsgenehmigung umtauschen.

Mit einem kleineren, verkuerzten Verfahren kann man eine WEISSE Duldung erlangen, zB wird diese haeufig Erasmus-Studenten ausgestellt, die ja eh nur wenige Monate im Land sind und keine Krankenversicherung nachweisen muessen. Gewoehnlichen Sterblichen nuetzt sie aber nichts.

Unten hab ich nochmal in das Posting von nestor verlinkt, wo die Original-Infos von der Deutschen Botschaft einsehbar sind.

Liebe Gruesse von Carmen

P.S. Gibt es ausserdem Bedarf an einer Auflistung der noetigen Unterlagen zur beantragung der Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung?

http://www.gotohellas.de/forum2/view.php...1038057626
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Nachrichten in diesem Thema
Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis - von Carmen - 23.01.2003, 13:57:07
Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis - von nestor - 23.01.2003, 20:05:29

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