06.10.2005, 10:20:26
Kalimera,
nachdem mein Chef nach vielen Diskussionen (arbeite seit 7.3.05 für ihn) das neue Gesetz anerkannt hat, behauptet nun unsere Buchhaltung, dass es zwar richtig ist, dass man schon nach dem ersten Monat die 2 Tage Urlaubsanspruch hat, aber dass der Gesamtanspruch von den 20 Tagen in meinem Fall bis einschließlich 31.12.2006 (!) gilt. Das würde ja doch wieder heißen, dass man im ersten Jahr nach wie vor keinen Anspruch hat, sondern man seinen Urlaub vom nächsten Jahr nur vorziehen kann. Davon steht aber im Gesetzestext nichts. Oder?
Könnt Ihr mir helfen, damit ich dieses leidige Thema im Büro nun ein für alle mal klären kann.
Vielen Dank und einen schönen Tag!
Nicole
nachdem mein Chef nach vielen Diskussionen (arbeite seit 7.3.05 für ihn) das neue Gesetz anerkannt hat, behauptet nun unsere Buchhaltung, dass es zwar richtig ist, dass man schon nach dem ersten Monat die 2 Tage Urlaubsanspruch hat, aber dass der Gesamtanspruch von den 20 Tagen in meinem Fall bis einschließlich 31.12.2006 (!) gilt. Das würde ja doch wieder heißen, dass man im ersten Jahr nach wie vor keinen Anspruch hat, sondern man seinen Urlaub vom nächsten Jahr nur vorziehen kann. Davon steht aber im Gesetzestext nichts. Oder?
Könnt Ihr mir helfen, damit ich dieses leidige Thema im Büro nun ein für alle mal klären kann.
Vielen Dank und einen schönen Tag!
Nicole