29.09.2005, 09:02:40
Hm, woher hast Du die Info, dass die Pruefung und die Unterlagen auf englisch sein wuerden? Bisher musste man einen teuren Uebersetzer beim Aussenministerium anfordern, der simultan uebersetzt.
Man muss uebrigens eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die vor mehr als 182 Tagen erteilt wurde, auf die Art weist man nach, mindestens ein halbes Jahr in GR zu leben. Ist in D genauso
Carmen
Man muss uebrigens eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die vor mehr als 182 Tagen erteilt wurde, auf die Art weist man nach, mindestens ein halbes Jahr in GR zu leben. Ist in D genauso
Carmen