Arbeitslosengeldsperre bei Selbstkündigung

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#6
Hallo Zoi,
wenn du einen Arbeitsvertrag in D selber beendest, hast du eine Sperre beim Arbeitsamt. Falls du eine Abfindung bekommst, wird diese auch noch angerechnet und die Anspruchszeit verkürzt sich entsprechend.
Wenn du aber von deinem Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung bekommst, dann bekommst du Arbeitslosengeld.
D. h. wenn du aus einem nicht selbstverschuldet beendetem Arbeitsverhältnis kommst, gibt es Arbeitslosengeld.
Wirst du z.B. bei einem neuen Arbeitgeber unbefristet eingestellt und nach einem Monat innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt, dann bist du auch wieder anspruchsberechtigt.

Des weiteren sind natürlich gute Beratungsstellen die Arbeitsloseninitiativen, die es zumindest in allen großen Städten gibt.
Sabine
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#6
Hallo Zoi,
wenn du einen Arbeitsvertrag in D selber beendest, hast du eine Sperre beim Arbeitsamt. Falls du eine Abfindung bekommst, wird diese auch noch angerechnet und die Anspruchszeit verkürzt sich entsprechend.
Wenn du aber von deinem Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung bekommst, dann bekommst du Arbeitslosengeld.
D. h. wenn du aus einem nicht selbstverschuldet beendetem Arbeitsverhältnis kommst, gibt es Arbeitslosengeld.
Wirst du z.B. bei einem neuen Arbeitgeber unbefristet eingestellt und nach einem Monat innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt, dann bist du auch wieder anspruchsberechtigt.

Des weiteren sind natürlich gute Beratungsstellen die Arbeitsloseninitiativen, die es zumindest in allen großen Städten gibt.
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Arbeitslosengeldsperre bei Selbstkündigung - von sabinesteiner - 18.09.2005, 20:46:11

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