15.09.2005, 14:48:40
Hallo zusammen,
ich habe eine sehr wichtige Frage, die mir über die Suchfunktion nicht beant-wortet werden konnte.
Ich werde Anfang nächsten Jahres nach Athen gehen, um dort nach Arbeit zu suchen. Zur Zeit arbeite ich jedoch noch in Deutschland. Da ich ein unbefris-tetes Arbeitsverhältnis habe und es nicht danach aussieht, dass man mir kün-digt, muss ich das selber tun. Hier meine Frage, welche Möglichkeit bestehen, eine drohenden ALG-Sperre von 3 Monaten bei Selbstkündigung bzw. Aufhe-bungsvertrag, zu umgehen?
Ich habe gehört, dass man bei wichtigen Gründen verschont bleibt, z.B. wenn der Ehepartner/Lebensgefährte umgezogen ist und man „nachziehen“ möch-te. Dies ist bei uns der Fall, aber mit einem Haken. Wir haben geplant noch eine Zeit lang in Deutschland gemeldet zu bleiben, wegen Versicherungen etc.. Wenn ich jetzt dem Arbeitsamt nachweisen muss (muss ich?), dass mein Verlobter weggezogen ist, kann ich das ja gar nicht. Und in Griechen-land gibt es doch keine Einwohnermeldeämter, oder? Oder reicht eine „Mel-debescheinigung des Vermieters in Griechenland? Und muss ich vielleicht auch nachweisen, das diese Beziehung auch ernsthaft ist? Wie auch immer ich das machen soll...
Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr einen Rat für mich habt!
Liebe Grüße
Zoi
ich habe eine sehr wichtige Frage, die mir über die Suchfunktion nicht beant-wortet werden konnte.
Ich werde Anfang nächsten Jahres nach Athen gehen, um dort nach Arbeit zu suchen. Zur Zeit arbeite ich jedoch noch in Deutschland. Da ich ein unbefris-tetes Arbeitsverhältnis habe und es nicht danach aussieht, dass man mir kün-digt, muss ich das selber tun. Hier meine Frage, welche Möglichkeit bestehen, eine drohenden ALG-Sperre von 3 Monaten bei Selbstkündigung bzw. Aufhe-bungsvertrag, zu umgehen?
Ich habe gehört, dass man bei wichtigen Gründen verschont bleibt, z.B. wenn der Ehepartner/Lebensgefährte umgezogen ist und man „nachziehen“ möch-te. Dies ist bei uns der Fall, aber mit einem Haken. Wir haben geplant noch eine Zeit lang in Deutschland gemeldet zu bleiben, wegen Versicherungen etc.. Wenn ich jetzt dem Arbeitsamt nachweisen muss (muss ich?), dass mein Verlobter weggezogen ist, kann ich das ja gar nicht. Und in Griechen-land gibt es doch keine Einwohnermeldeämter, oder? Oder reicht eine „Mel-debescheinigung des Vermieters in Griechenland? Und muss ich vielleicht auch nachweisen, das diese Beziehung auch ernsthaft ist? Wie auch immer ich das machen soll...
Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr einen Rat für mich habt!
Liebe Grüße
Zoi