05.08.2005, 17:43:40
Hallo, geht's noch? ;o) Selbstverständlich kann vom deutschen Versicherungsrecht her gesehen, jeder in Deutschland versicherte Pkw von jedem Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis überall gefahren werden - vorausgesetzt, der Halter ist einverstanden.
Was anderes ist natürlich, wenn Du z. B. Deiner Frau ausdrücklich verbietest, Deinen Wagen zu benutzen und sie baut dann einen Unfall. Nur wird es gerade bei Ehepaaren oder nahen Angehörigen schwer werden zu beweisen, dass es gegen Deinen Willen geschah...
Übrigens ist es in D absolut kein Problem, einen Pkw z. B. auf beide Namen eines Ehepaars zuzulassen, so bei unserem seit vielen Jahren.
Carmen, würde "Deutsche dürfen mit dt. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?" nicht zutreffen, wie Du meinst, dürfte z. B. kein deutsches Touri-Ehepaar, das mit dem auf den Mann zugelassenen Wagen Griechenland bereist, sich am Steuer abwechseln. Es mag ja manches in GR regelwidrig ablaufen, aber sooo regelwidrig nun auch wieder nicht. ;o)
Was anderes ist natürlich, wenn Du z. B. Deiner Frau ausdrücklich verbietest, Deinen Wagen zu benutzen und sie baut dann einen Unfall. Nur wird es gerade bei Ehepaaren oder nahen Angehörigen schwer werden zu beweisen, dass es gegen Deinen Willen geschah...
Übrigens ist es in D absolut kein Problem, einen Pkw z. B. auf beide Namen eines Ehepaars zuzulassen, so bei unserem seit vielen Jahren.
Carmen, würde "Deutsche dürfen mit dt. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?" nicht zutreffen, wie Du meinst, dürfte z. B. kein deutsches Touri-Ehepaar, das mit dem auf den Mann zugelassenen Wagen Griechenland bereist, sich am Steuer abwechseln. Es mag ja manches in GR regelwidrig ablaufen, aber sooo regelwidrig nun auch wieder nicht. ;o)