Gesetzliche Kündigungsfrist von Arbeitsverhältnissen

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#8
Hallo,

nochwas zum Thema Urlaubsanspruch:

Hat sich wie oben gesagt ab dem 01.01.04 geändert, insoweit dass man auch im ersten Jahr sofort Anspruch hat, aber max. 2 Tage pro Monat, wenn ich den wie üblich komplizierten Text richtig verstanden habe. Man kann danach auch den monatlichen Anspruch nicht sammeln und dann nach 3 Monaten z.B. 6 Arbeitstage nehmen, sondern nur max. 2 Tage im Monat im ersten Jahr. Minimalanspruch 20 Urlaubstage bei 5-Tage Woche und 24 Urlaubstage bei 6-Tage Woche. Die Praxis ist natürlich wie erwähnt wieder anders...
Mit dem Ostergeldanspruch muss ich nochmal nachfragen, waren gerade am Samstag bei unserem Steuerberater der das ganz gut erklären konnte...

Paul
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#8
Hallo,

nochwas zum Thema Urlaubsanspruch:

Hat sich wie oben gesagt ab dem 01.01.04 geändert, insoweit dass man auch im ersten Jahr sofort Anspruch hat, aber max. 2 Tage pro Monat, wenn ich den wie üblich komplizierten Text richtig verstanden habe. Man kann danach auch den monatlichen Anspruch nicht sammeln und dann nach 3 Monaten z.B. 6 Arbeitstage nehmen, sondern nur max. 2 Tage im Monat im ersten Jahr. Minimalanspruch 20 Urlaubstage bei 5-Tage Woche und 24 Urlaubstage bei 6-Tage Woche. Die Praxis ist natürlich wie erwähnt wieder anders...
Mit dem Ostergeldanspruch muss ich nochmal nachfragen, waren gerade am Samstag bei unserem Steuerberater der das ganz gut erklären konnte...

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Gesetzliche Kündigungsfrist von Arbeitsverhältnissen - von Staffi - 18.04.2005, 09:34:59

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