18.04.2005, 08:19:32
Hallo Carmen,
man hat tatsaechlich nach einem Monat Anspruch auf Oster, Weihnachts und Urlaubgeld, selbstverstaendlich nicht auf den vollen Betrag, Basis fuer die Berechnung ist die Laenge des bisherigen Arbeitsverhaeltnisses. Wenn Du das genaue wissen willst, schau mal auf:
http://www.gus.gr>http://www.gus.gr</A>
Die geaenderte Urlaubsregelung gilt uebrigens nicht fuer Angestellte deren Arbeitsverhaeltnis schon vor der Aenderung bestand. Da gilt die alte Regelung, d.h. Du hast Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Macht den Stellenwechsel fuer uns 'Alte' etwas attraktiver, wir koennen den vollen Jahresurlaub in Anspruch nehmen und haben dann an der neuen Stelle gleich wieder Urlaubsanspruch.
Gruss Gabi
man hat tatsaechlich nach einem Monat Anspruch auf Oster, Weihnachts und Urlaubgeld, selbstverstaendlich nicht auf den vollen Betrag, Basis fuer die Berechnung ist die Laenge des bisherigen Arbeitsverhaeltnisses. Wenn Du das genaue wissen willst, schau mal auf:
http://www.gus.gr>http://www.gus.gr</A>
Die geaenderte Urlaubsregelung gilt uebrigens nicht fuer Angestellte deren Arbeitsverhaeltnis schon vor der Aenderung bestand. Da gilt die alte Regelung, d.h. Du hast Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Macht den Stellenwechsel fuer uns 'Alte' etwas attraktiver, wir koennen den vollen Jahresurlaub in Anspruch nehmen und haben dann an der neuen Stelle gleich wieder Urlaubsanspruch.
Gruss Gabi