Gesetzliche Kündigungsfrist von Arbeitsverhältnissen

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#2
Franz schrieb:

> 1.Gibt es hier eine gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnisse ohne Vertrag?

4 Wochen.

Einen Vertrag gibt es uebrigens grundsaetzlich nicht. Alles ist gesetzlich geregelt und Nebenabreden - auch schriftlich vereinbarte, sind ungueltig.

Der gesetzlich geschlossene Vertrag kommt mit der Anmeldung bei der IKA zustande, weshalb man ziemlich Druck machen sollte, dass das auch geschieht. Manche Arbeitgeber zoegern die Anmeldung einen Monat oder noch laenger heraus - einmal, weil sie Kosten sparen wollen, andererseits weil sie dann von heut auf morgen kuendigen koennen - es gibt den Arbeitsnehmer ja offiziell gar nicht...

> 2. Besteht ab einer bestimmten Mindestdauer des Beschäftigungsverhhältnisses ein Urlaubsanspruch?

Nach einem Jahr, soweit ich weiss und dann rueckwirkend. Der bestimmt sich durch die Betriebszugehoerigkeit, am Anfang sind es 20 Tage. Man muss drauf achten, dass der Samstag nicht mitgezaehlt wird, sonst werden aus 4 Wochen eben nur dreieinhalb. Ausdruecklich ansprechen!

Da kein Mensch ein ganzes Jahr durcharbeiten kann und dann alleine im Sommer im Buero oder sonst wo hocken, kann man aber meist den Arbeitgeber davon ueberzeugen, im August des ersten Jahres (wie alle anderen auch) 2 Wochen zu nehmen und ein paar Tage zu Weihnachten.

Sollte aber ebenfalls rechtzeitig angesprochen werden. Irgendwann kommt das Thema ja eh auf. Manche Betriebe schliessen auch obligatorisch fuer 2 Wochen im August.

Uebrigens werden Fehltage meist automatisch vom Lohn abgezogen. Soweit ich weiss, stehen einem aber ein oder zwei Krankheitstag im Monat zu. Oder so.

Ab dem 2. Jahr der Betriebszugehoerigkeit hat man uebrigens Anspruch auf Apozimiosi, also Abfindung, im Falle einer Kuendigung. Und zwar ein durchschnittliches Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehoerigkeit. (Also 14x Monatsgehalt durch 12).

Das ist, was mir gesagt wurde, als ich das erste Mal arbeitete, wenn es falsch ist, bitte unbedingt korrigieren! Danke!

Gruss, Carmen
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#2
Franz schrieb:

> 1.Gibt es hier eine gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnisse ohne Vertrag?

4 Wochen.

Einen Vertrag gibt es uebrigens grundsaetzlich nicht. Alles ist gesetzlich geregelt und Nebenabreden - auch schriftlich vereinbarte, sind ungueltig.

Der gesetzlich geschlossene Vertrag kommt mit der Anmeldung bei der IKA zustande, weshalb man ziemlich Druck machen sollte, dass das auch geschieht. Manche Arbeitgeber zoegern die Anmeldung einen Monat oder noch laenger heraus - einmal, weil sie Kosten sparen wollen, andererseits weil sie dann von heut auf morgen kuendigen koennen - es gibt den Arbeitsnehmer ja offiziell gar nicht...

> 2. Besteht ab einer bestimmten Mindestdauer des Beschäftigungsverhhältnisses ein Urlaubsanspruch?

Nach einem Jahr, soweit ich weiss und dann rueckwirkend. Der bestimmt sich durch die Betriebszugehoerigkeit, am Anfang sind es 20 Tage. Man muss drauf achten, dass der Samstag nicht mitgezaehlt wird, sonst werden aus 4 Wochen eben nur dreieinhalb. Ausdruecklich ansprechen!

Da kein Mensch ein ganzes Jahr durcharbeiten kann und dann alleine im Sommer im Buero oder sonst wo hocken, kann man aber meist den Arbeitgeber davon ueberzeugen, im August des ersten Jahres (wie alle anderen auch) 2 Wochen zu nehmen und ein paar Tage zu Weihnachten.

Sollte aber ebenfalls rechtzeitig angesprochen werden. Irgendwann kommt das Thema ja eh auf. Manche Betriebe schliessen auch obligatorisch fuer 2 Wochen im August.

Uebrigens werden Fehltage meist automatisch vom Lohn abgezogen. Soweit ich weiss, stehen einem aber ein oder zwei Krankheitstag im Monat zu. Oder so.

Ab dem 2. Jahr der Betriebszugehoerigkeit hat man uebrigens Anspruch auf Apozimiosi, also Abfindung, im Falle einer Kuendigung. Und zwar ein durchschnittliches Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehoerigkeit. (Also 14x Monatsgehalt durch 12).

Das ist, was mir gesagt wurde, als ich das erste Mal arbeitete, wenn es falsch ist, bitte unbedingt korrigieren! Danke!

Gruss, Carmen
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Gesetzliche Kündigungsfrist von Arbeitsverhältnissen - von Carmen - 17.04.2005, 19:40:00

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