12.01.2003, 21:04:42
Hallo Ihr Lieben,
je länger ich mich mit unseren vorbereitungen für den umzug nach griechenland im Mai beschäftige, desto mehr graut es mir!
A) Also: Habe erfahren, dass es seit August 2002 neue regelungen bei der fahrzeugeinfuhr gibt.
1. Als Privatwagen als Übersiedelungsgut und damit abgabenfrei, lassen sich nur noch pkw, die nicht älter als 6 jahre sind und mit geregeltem katalysator laufen, einführen.Die Hubraumgröße ist jetzt egal. Wohnmobile und damit zum beispiel unser auto (schluchz) gelten nicht als übersiedlungsgut.
2.ein wagen darf sooft er will abgabenfrei für sechs monate (touristen-fahrzeug) ins land eingeführt werden. nach sechs monaten muss er aber mindestens 6 monate das land verlassen
3. die abgaben für fahrzeuge, die nicht als übersiedlungsgut gelten und damit abgabepflichtig sind, berechnen sich nach alter, hubraum und schadstoffärme des fahrzeugs. Wir haben einen 21 jahre alten LT28-Transporter mit 75PS, der nicht den hauch von schadstoffärme besitzt.Suuuper!
4. einen wohnsitz (1. oder 2.) in deuland darf man nur haben, wenn man sich mindestens sechs monate in deuland aufhält. ein auto kann man nur in deuland versichern, wenn man einen wohnsitz hat.
Ich habe das gefühl, man zwingt mich damit in die illegalität!!
B) Eine Anwartschaft auf meine Krankenversicherung kostet etwa 37 Euro im Monat. Anwartschaft fällt aus!
Private Auslandskrankenversicherungen sind was ganz tolles. So toll, das ich bisher keine unter 50 Euro pro Monat gefunden habe. (Toll auch das Angebot einer Versicherung: Männer und Kinder 80 Euro, Frauen 130 Euro!!! Danke)
Weiß jemand ne billigere Lösung? Wie siehts da mit Angeboten in Greece aus?
jaja, wenn einer eine reise tut... viele grüße Mau
je länger ich mich mit unseren vorbereitungen für den umzug nach griechenland im Mai beschäftige, desto mehr graut es mir!
A) Also: Habe erfahren, dass es seit August 2002 neue regelungen bei der fahrzeugeinfuhr gibt.
1. Als Privatwagen als Übersiedelungsgut und damit abgabenfrei, lassen sich nur noch pkw, die nicht älter als 6 jahre sind und mit geregeltem katalysator laufen, einführen.Die Hubraumgröße ist jetzt egal. Wohnmobile und damit zum beispiel unser auto (schluchz) gelten nicht als übersiedlungsgut.
2.ein wagen darf sooft er will abgabenfrei für sechs monate (touristen-fahrzeug) ins land eingeführt werden. nach sechs monaten muss er aber mindestens 6 monate das land verlassen
3. die abgaben für fahrzeuge, die nicht als übersiedlungsgut gelten und damit abgabepflichtig sind, berechnen sich nach alter, hubraum und schadstoffärme des fahrzeugs. Wir haben einen 21 jahre alten LT28-Transporter mit 75PS, der nicht den hauch von schadstoffärme besitzt.Suuuper!
4. einen wohnsitz (1. oder 2.) in deuland darf man nur haben, wenn man sich mindestens sechs monate in deuland aufhält. ein auto kann man nur in deuland versichern, wenn man einen wohnsitz hat.
Ich habe das gefühl, man zwingt mich damit in die illegalität!!
B) Eine Anwartschaft auf meine Krankenversicherung kostet etwa 37 Euro im Monat. Anwartschaft fällt aus!
Private Auslandskrankenversicherungen sind was ganz tolles. So toll, das ich bisher keine unter 50 Euro pro Monat gefunden habe. (Toll auch das Angebot einer Versicherung: Männer und Kinder 80 Euro, Frauen 130 Euro!!! Danke)
Weiß jemand ne billigere Lösung? Wie siehts da mit Angeboten in Greece aus?
jaja, wenn einer eine reise tut... viele grüße Mau